An alle Sportler,
der Senat hat am gestrigen Mittwoch (25.11.2021) neue Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie beschlossen. Die Regelungen gelten von Montag, 29. November 2021 an bis auf weiteres und enthalten für den Sport folgende Änderungen:
1. In gedeckten Sportanlagen gilt für alle über 18 Jahre die 2G-Regel oder mit einem aktuellen negativen Nachweis der nicht älter wie 24h ist. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von der 2G-Pflicht ausgenommen, wenn sie negativ getestet sind. Hier gelten auch die Testungen im regulären Schul- und Ausbildungsbetrieb für die Sportausübung.
2. Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und dies mittels eines negativen Tests und einer ärztlichen Bescheinigung der Impfunfähigkeit nachweisen können, sind ebenfalls von der 2G-Pflicht ausgenommen.
Wir wünschen euch weiterhin viel Gesundheit und Erfolg beim Training!